Verhinderungspflege – wir stehen Ihnen im Verhinderungsfall zur Seite
Viele Angehörige möchten sich selbst um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern. So werden in Deutschland fast zwei Drittel von derzeit rund drei Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen betreut.
Da kann der Alltag noch so gut organisiert sein, hin und wieder kann es zu einem Verhinderungsfall kommen. Dann springt die sogenannte Verhinderungspflege ein, auf die alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 2 Anspruch haben. Wir sind als Pflegedienst für München und Umgebung dann schnell zur Stelle, wenn Sie als Angehöriger verhindert sind. Und das sogar ganz unbürokratisch.
Wussten Sie, dass …
- die Verhinderungspflege vor der Inanspruchnahme nicht unbedingt eines Antrags bedarf (Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorausgesetzt)?
- Sie die Verhinderungspflege auch rückwirkend geltend machen können?
- die jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege aktuell bis zu 1.612 Euro beträgt?
- Sie jährlich bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können?
- eine Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegelds nach sich zieht?
Wir stehen Ihnen gerne im Detail mit Rat und Tat zur Seite und sind auch bei der Verhinderungspflege für Sie da – Ihr Pflegedienst "Mosaik des Lebens".