Behandlungspflege – medizinische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege
Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch versorgt und überwacht. Jedoch benötigen Patienten oftmals auch zu Hause eine kompetente medizinische Versorgung.
Hier tritt die sogenannte Behandlungspflege ein.
Zur Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) zählen so wichtige medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder die Behandlung bei Dekubitus (Wundliegen).
Die in der Behandlungspflege ausschließlich medizinischen Leistungen werden von examinierten Pflegekräften durchgeführt – auf Basis einer ärztlichen Verordnung.
Damit eine zu pflegende Person möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen kann, haben wir vom Pflegedienst "Mosaik des Lebens" uns mit unseren bestens ausgebildeten Pflegekräften auf die Behandlungspflege vor Ort beim Patienten spezialisiert.
Im Einklang mit den Verordnungen des behandelnden Arztes, führen wir alle medizinischen Leistungen zur vollsten Zufriedenheit der Ärzte und der Kunden aus. Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege werden von der Krankenkasse des versicherten Patienten übernommen.
Die Dauer der Behandlungspflege hängt vom individuellen Krankheitsbild und der Möglichkeit einer Folgeverordnung, oder den Übergang in einen Pflegegrad ab.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören
- Medikamentengabe
- Wundversorgung
- Versorgung von PEG und Stoma
- Injektionen und s.c.Infusionen
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Blutdruckmessung
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen